Witas - Wildtier und Artenschutz e.V Saar

Kriminell
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Wer politisch aktiv Tierschutz betreibt wird kriminalisiert

nicht nur bei uns...........
Der "Verein gegen Tierfabriken“ pfeift aus dem letzten Loch: Obmann Martin Balluch überlegt bereits die Gründung eines neuen Vereins
Das vergangene Jahr war ein Hartes, hat Furchen ins Gesicht gezeichnet. Die Wangen sind auch acht Monate nach der Haftentlassung noch hohl. Die braunen Augen wandern unruhig durch den Raum - auf der Suche nach einem geheimen Beobachter. Martin Balluch ist fertig. Sowohl mit den Nerven, als auch mit seinem Verständnis vom Rechtsstaat. Seit er in der Morgendämmerung des 21. Mais 2008 aus dem Schlaf gerissen, in die Pistolenläufe mehrerer vermummter Beamter der Operation SoKo Pelztier blickte, hat sich sein Leben verändert.

Der Magister der Mathematik und Astronomie, promovierte Philosoph und Physiker und Tierschutzaktivist befindet sich seit Monaten in psychotherapeutischer Behandlung. „Terror funktioniert. Man hat angst, gibt klein bei und verzieht sich", sagt der 45-Jährige, der sich als Opfer polizeilicher Willkür versteht. Verzogen haben sich einige seiner Mitstreiter. Genaugenommen alle neun damals mit inhaftierten Tierschützer. Die Basisgruppe Tierrechte (BaT), jener Verein, dem sich fünf der Aktivisten zugehörig fühlten, ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Der ehemalige Pressesprecher der „Vier Pfoten" arbeitet heute als Koch in der Schweiz und auch Balluchs einstiger Kollege Chris Moser hat beim „Verein gegen Tierfabriken" (VgT) gekündigt. Er könne diese Reaktion verstehen, sagt Vereinsobmann Balluch, während er nachdenklich mit der Gabel im veganen Polentaauflauf auf dem Teller vor ihm herumstochert.

Neugründung

Momentan sieht es für den VgT finstert aus: Nicht nur, dass eine Anklage nach dem sogenannten "Anti-Mafia-Paragrafen" 278a sehr wahrscheinlich ist, durchwühlen seit Wochen auch täglich Steuerfahnder das Büro des Vereins. Der Grund: Der VgT , als gemeinnütziger Verein umsatzsteuerbefreit, hat zwischen 1990 und 2006 für die Lebensmittelkonzerne Rewe und Spar mittels vereinseigener „Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung" (KAN) Eier aus Hühner-Bodenhaltung kontrolliert. Weil die Aktivitäten nicht explizit in den Statuten angeführt sind und die Lebensmittelketten dafür bezahlt haben, droht dem VgT nun die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und dadurch eine Nachzahlung von Umsatz- und Schenkungssteuer der vergangenen zehn Jahre. Mit geschätzten 700.000 Euro beziffert Martin Balluch das Ende des VgT. Dabei habe er bisher keine Probleme bei der jährlichen Finanzprüfung gehabt, und auch das Spendengütesiegel habe der Verein immer wieder erhalten, sagt Balluch. Für ihn steht fest: Die Vorgehensweise ist eine weitere Maßnahme der SoKo um den Verein zu zerschlagen. Eine Maßnahme, die greifen könnte. Die VgTler bereiten sich bereits auf die Neugründung eines anderen Vereins vor.

Dass es bei den laufenden Ermittlungen um einen systematischen Zerschlagungsversuch handelt, will Balluch belegen. In einem Aktenvermerk des „SoKo Kleider" vom Juni vergangenen Jahr heißt es: „Wesentlicher Punkt für eine weitere FA-Tätigkeit (Anm.: FA kurz für Finanzamt) wird der Aspekt Gemeinnützigkeit darstellen. Wenn es gelingt die Gemeinnützigkeit abzusprechen, sind weitere Maßnahmen sinnvoll. Anderenfalls erfolgt ein (Negativ)Bericht an das FA und die StA" (Anm.: StA kurz für Staatsanwaltschaft). Auf den Vermerk stieß Balluch zufällig bei der Einsicht des Abschlussberichts über die Ermittlungen. Eine Information, die ihm unfreiwillig zu Teil wurde: Die Akteneinsicht musst er gerichtlich erkämpfen. In Richter Andreas Pablik Urteil heißt es: Es gebe die Intention „die Beschuldigten im Dunkeln zu lassen. Ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Prozess nicht vereinbar" sei.

Subjektiver Eindruck

Die Einsicht währte nicht lange: „Wir durften ein paar Mal die Akten durchsehen, dann wurden sie wieder weggepackt und es hieß, der Datenbestand müsse noch ausgewertet werden. Komisch eigentlich, dass die Auswertung nach dem angeblichen Abschluss erfolgt", sagt Balluch. Überhaupt mache ihm der Abschlussbericht Kopfzerbrechen; willkürlich sei die Auswahl der aufgelisteten Tatsachen. Beispielsweise werde Balluch in Zusammenhang mit dem Brand eines Zirkus verdächtigt. „Man hat mir DNA abgenommen und mit jener verglichen, die am Tatort gefunden wurde. Sie stimmten nicht überein, aber das wird im Bericht natürlich nicht erwähnt, nur der Verdacht, ich hätte etwas damit zu tun", Balluch reibt sich die Stirn und schiebt den halbvollen Teller von sich. „Die Oberstaatsanwältin beurteilt aber lediglich anhand dieses Berichts, ob es zu einer Anklage kommen wird oder nicht und sie hat schon gesagt, dass ihr subjektiver Eindruck kein guter ist."

Wie soll es weitergehen? „Keine Ahnung, aber ich will nicht mein Leben lang verfolgt, abgehört und terrorisiert werden", sagt Balluch und zieht einen weiteren Zettel heraus, auf dem vermerkt ist, dass Beamte des SoKo im Juli 2007 von einem Infostand des Vereins heimlich Fruchtsaftflaschen mitgenommen haben, um eine DNA-Datenbank der VgTler anzulegen. Auf dem nächsten Verschlussbericht der Bundespolizei Wien ist in umständlichen Beamtendeutsch die Anweisung zu lesen, künftig sollen die Aktionen des VgT von zwei WEGA-Beamten und einem Dienstwagen begleitet werden, um sie, wie es wörtlich heißt „ins Licht außergewöhnlich gefährlicher Demonstrationen zu rücken."

Zivilrechte in Gefahr

„Glauben Sie, dass es zum Prozess kommen wird?", fragt Balluch. Hannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ ist sich „nicht ganz sicher. Ich hoffe, dass der Paragraf 278a nicht zur Anwendung kommt." Es gebe keine konkreten Delikte, die Personen zugeordnet werden können. Jarolim nennt das Vorgehen „abstrus". Der Paragraf sei in diesem Fall ungeeignet und die Anwendung eine „Gefahr für die Zivilgesellschaft. Ich würde mir wünschen, dass massives Unrecht mit demselben Aufwand bekämpft würde, mit dem man im gegenständlichen Fall vorgeht", sagt Jarolim, der für eine Änderung des Paragrapfen ist. Warum ist das bisher nicht geschehen? „Die ÖVP hat nicht zugestimmt", sagt Jarolim.

„Wenn man nichts angestellt hat, dann hat man auch nichts zu befürchten", lautet die simple Antwort von ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer. Ermittlungen brächten es eben oft mit sich, dass sich ein Verdacht nicht erhärte. „Ein Risiko, das im Interesse einer gewissen Ordnung sein muss", meint Donnerbauer. Der Paragraf war als Folge der Terroranschläge in den USA im September 2001 eingeführt, worden und ursprünglich dafür gedacht, mafiöse Strukturen lahmzulegen. Davon, dass eine Anwendung in diesem Fall künftig zu einer Einschränkung der Zivilrechte führen könnte, will Donnerbauer nichts wissen: „Ich sehe keinen Grund, warum zwischen Bereicherung und dem Versuch politische Ziele mittels Druck durchzusetzen unterscheiden sollte. Wenn der Staat durch kriminelle Methoden bedroht wird, um ideelle Ziele zu erreichen, dann ist die Anwendung des Paragrafen durchaus gerechtfertigt." Man schieße nicht mit Kanonen auf Spatzen, findet Donnerbauer. Auch sei es nicht seine Aufgabe, den Fall zu beurteilen, sondern die der Staatanwaltschaft. Und wann die das tun wird, ist ungewiss.

Also im Stillen abwarten? „Die Freude mache ich ihnen nicht", sagt Balluch, „Alles, was ich bisher getan habe, werde ich auch weiterhin tun, weil nichts davon kriminell ist." (Birgit Wittstock, derStandard.at, 18.05.2009)

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hier noch der link auf die vgt-seite von heut >  mit dem titel

Justizministerin will niemanden wegen Tierschutzaktivität anklagen – werden die Verfahren eingestellt?
http://www.vgt.at/presse/news/2009/news20090519m_2.php

 

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